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Dokument-ID: 1242667
2.4.1 Zielsetzung und Gliederung der Anlagen der Straßeninfrastruktur
Die Zielsetzung eines umfassenden Anlagenmanagements besteht in der objektiven und nachvollziehbaren Planung und Ausführung von Erhaltungsmaßnahmen auf den Anlagen der Straßeninfrastruktur unter Berücksichtigung der gesetzlichen, normativen sowie strategischen Vorgaben. Vor allem diese Vorgaben können für die unterschiedlichen Anlagen der Straßeninfrastruktur auch sehr unterschiedlich sein, sodass es sich empfiehlt, die Anlagen entsprechend ihrer baulichen Eigenschaften sowie ihrer Aufgaben zu gliedern bzw zu strukturieren.