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Dokument-ID: 1249875
3.8 Barrierefreiheit im Straßenbau
Grundsätzlich wird durch ein „Barrierefreies Planen und Bauen“ versucht, alle Erfordernisse von Menschen, wie für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit temporären Behinderungen, kleinwüchsige Menschen, Senioren und betagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, zu berücksichtigen, damit sie selbstständig ohne Einschränkung und unabhängig von ihrer Behinderung oder ihrem Alters die gebaute und gestaltete Umwelt erleben können.