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Dokument-ID: 1249318
3.5.1 Bauliche Instandhaltung
Unter Instandhaltung sind bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zu verstehen, die zur Erhaltung der Fahrbahnoberfläche nötig sind, wie zB Verfüllen von Schlaglöchern und Rissen, kleinflächige Oberflächenbehandlungen, örtliche Spurrinnenbeseitigungen oder andere Profilierungen. Es handelt sich daher im Allgemeinen um kleinflächige Maßnahmen, die möglichst rasch nach dem Erkennen des Schadens durchzuführen sind und den Zweck haben, den aufgetretenen Schaden, wenn möglich, zu beheben und das Entstehen von Folgeschäden zu vermeiden.