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7.2 Detailuntersuchungen auf Projektebene
Sind die Bereiche für die Durchführung einer Instandsetzungs- bzw Erneuerungsmaßnahme festgelegt, so sollten in einem zweiten Schritt für jedes einzelne Baulos Detailplanungen vorgenommen werden. Natürlich muss nicht jede kleine Erhaltungsmaßnahme (zB kleinflächige Instandhaltung) diesen Planungsprozess im Detail durchlaufen, es empfiehlt sich jedoch, zumindest Instandsetzungsmaßnahmen größeren Umfangs und auf jeden Fall Erneuerungsmaßnahmen in ein Detailprojekt überzuführen. Zusätzliche Untersuchungen sollten jedenfalls dann durchgeführt werden, wenn die Schadensursache und die Schadensausprägung (zB Tiefe der Rissausbildungen, nur bedingt oberflächlich erkennbare Schäden an Tragwerken) nicht genau bekannt sind. Materialprüfungen an Bauwerken (zB Bohrkernentnahmen) werden in der Regel durch Materialprüfanstalten durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Prüfungen werden an die Planer weitergeleitet, diese legen die durchzuführenden Maßnahmen fest. Teilweise können Maßnahmen auch von Materialprüfanstalten festgelegt werden (zB Deckensanierungen). Bei Ingenieurbauwerken werden häufig auch noch statischkonstruktive Nachprüfungen durchgeführt, um hier zB Maßnahmen zur Ertüchtigung auf Eurocode festzulegen. Die Ziele einer solchen Detailplanung (oder Planung auf Projektebene) können dabei wie folgt zusammengefasst werden: