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5.3.1 Inspektionen und Zustandsbewertung
Zustandserfassung
In Österreich erfolgt die Erfassung und Verfolgung des baulichen Zustandes, analog zu allen anderen Bauwerken auf Grundlage der RVS 13.03.31 (Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten − Straßentunnel − Baulich konstruktive Teile). Diese RVS ist für die laufende Überwachung und Kontrolle sowie die Prüfung von Straßentunneln und vergleichbaren Bauwerken unabhängig von ihrer Bauweise anzuwenden. Bauwerke mit Tunnel-/Galerielängen <80m werden nach RVS 13.03.11 analog Brücken überwacht. Historisch wurden auch längere Offene Bauweisen und Galerien bei einigen Straßenverwaltungen nach RVS 13.03.11 statt nach RVS 13.03.31 überwacht. Beide sehen vor: