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Dokument-ID: 1250365
3.9.3 Erhaltungsplanung von Radverkehrsanlagen
Aufgrund der Tatsache, dass Radverkehrsanlagen Teile der Straßenverkehrsinfrastruktur darstellen, sollte die Erhaltungsplanung dieser Anlagen als Teil der Erhaltungsplanung der gesamten Straßenverkehrsinfrastruktur verstanden werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Erhaltungsmaßnahmen integrativ mit den anderen Elementen eines Straßenquerschnitts abzustimmen bzw zu planen sind.