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Neu Dokument-ID: 1255304

Heimo Ellmer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.8.3.6 Fristen zu Übernahme, Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz

ÖNORM B 2110

2013-03

Stichwort

Einzuhalten von

Frist/Termin

Form

AG

AN

10.2.1

Fertigstellungs-Mitteilung + Aufforderung zur förmlichen Übernahme

 

AN

ehestens (nach Fertigstellung)

schriftlich

10.2.1

förmliche Übernahme

AG

 

binnen 30 Tagen nach Erhalt Aufforderung/laut Vertrag

 

10.2.4

Zustellung einer Ausfertigung der Übernahme-Niederschrift bei Abwesenheit des AN

AG

 

unverzüglich

nachweislich

10.2.4

Stellungnahme zur Übernahme-Niederschrift in Abwesenheit des AN

 

AN

innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Niederschrift

 

11.1

Schlussfeststellung: Verlangen/laut Vertrag

AG

AN

spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

 

12.2.3.1

Bekanntgabe (Geltendmachung) Mängel (Mängelrüge)

AG

 

ehestens nach Bekanntwerden (Auffälligkeiten bei Übernahme), jedoch innerhalb vereinbarter Gewähr-leistungsfrist

schriftlich

12.2.3.2

Gewährleistungsfrist

 

AN

3 Jahre, laut Vertrag/einschlägigen Fachnormen,

2 Jahre bei beweglichen Sachen von Haustechnik-Leistungen

 

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