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Dokument-ID: 1246860
11.4.1 Anlage von Gehölzflächen
Als Gehölze werden jene Pflanzen bezeichnet, deren Stämme verholzen (zB Hundsrose = Hagebutte, Ölweide etc). Bei der Anlage von Gehölzflächen sind vor allem im Hinblick auf die Größe der Fläche bestimmte Mindestabmessungen zu beachten, die sich aus der Pflanzengröße, den Pflanzenabständen und dem Gehölztyp ergeben. Dabei sind folgende Punkte von wesentlicher Bedeutung • [Fußnote: Längauer K., Straßenbetrieb und Absicherung von Baustellen. Präsentationsunterlagen im Rahmen des FSV-Seminars „Kommunale Straßen“. FSV, Wien, 2014.] :