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Dokument-ID: 1254012
7.7.5.1 Generelles Mengengerüst
Die Straßeninfrastruktur macht wertmäßig oft einen erheblichen Teil des Anlagevermögens einer Gemeinde aus. Straße ist ein Begriff mit mehreren Bedeutungen. Ist das Gesamtbauwerk gemeint, so wird im Bericht der Begriff „Streckenzug“ verwendet. Meint man die Straße in Abgrenzung zu den Ingenieurbauwerken, so wird auch von „(freier) Strecke“ gesprochen. Ist der Baukörper selbst gemeint, so wird die Bezeichnung „Straßenkörper“ verwendet.