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Dokument-ID: 1249709
3.5.5.11 Konstruktionsstärken bei ländlichen Straßen und Güterwegen
Ländliche Straßen und Güterwege mit einer Verkehrsbelastung von weniger als 10 Lkw/24 h können mit Oberbaukonstruktionen, die wesentlich geringere Konstruktionsstärken aufweisen, ausgeführt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich dabei in der RVS 03.03.81 • [Fußnote: RVS 03.03.81, Ländliche Straßen und Güterwege. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, Österreichische Forschungsgesellschaft für Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 1992.] , wo ein Grenzwert von 50.000 NLW für die Anwendung der dort beschriebenen Konstruktionen gilt.