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Dokument-ID: 1242904
4.3.3 Kontrolle
Ziel der Kontrolle ist es, den Erhaltungszustand bzw die Funktionstüchtigkeit der Brücke und all ihrer Bauteile (siehe Tabelle 4.3.4-1) durch Augenschein zu erheben. Etwaige Veränderungen des Erhaltungszustandes im Vergleich zur letzten Prüfung oder Kontrolle werden festgestellt, dokumentiert und bewertet. Die Kontrolle ist von einer sachkundigen Person (Ingenieur:in) oder von geschultem bzw erfahrenem Fachpersonal auszuführen.