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Martin Buchta - Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.2 Kostenmanagement

Die Verantwortung über die vertragsgemäße Abrechnung liegt bei der ÖBA. Die Abrechnung ist streng nach dem Vertrag durchzuführen. Sollten sich strittige Abrechnungsfragen und Abweichungen vom Vertrag ergeben, ist der AG zu informieren, wobei von der ÖBA bereits Lösungsansätze erwartet werden. Für die Abrechnung wird laufend eine Abstimmung der für die Abrechnungsperiode anzuerkennenden Positionsmengen vor Erstellung der Rechnung durch den Auftragnehmer (AN) (Stichtag: im Regelfall letzter Tag des abzurechnenden Monats) durchgeführt. Die für die Abrechnung erforderlichen Feldaufnahmen werden im Beisein der ÖBA erstellt. Nur vom AN und der ÖBA gefertigte Feldaufnahmen dürfen abgerechnet werden. Die ÖBA überprüft die in den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung angeführten Mengen und bestätigt diese sachlich und rechnerisch.

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