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3.10.3 Plangleiche Knoten – Kreisverkehre
Kreisverkehre gehören ebenfalls zu den plangleichen Knoten und sind vor allem dort geeignet, wo die Zufahrten eine annähernd gleiche Verkehrsbelastung aufweisen. Voraussetzung ist, dass sämtliche Einfahrten nachrangig gegenüber der Kreisfahrbahn sind, sodass kein Stau auf der Kreisfahrbahn durch die Rechtsvorrangregel entsteht. Die Planungsgrundsätze,die Berechnung der Leistungsfähig keit sowie die bauliche Gestaltung von Kreisverkehren ist in der RVS 03.05.14 • [Fußnote: RVS 03.05.14: Knoten – Plangleiche Knoten – Kreisverkehr. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen. Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien 2010.] geregelt. Dabei wird zwischen folgenden Arten von Kreisverkehren unterschieden: