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Dokument-ID: 1253167
9.8.2 Räumschneeeinbringung in Gewässer
Die Einbringung von Räumschnee in Gewässer unterliegt den Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959). Eine behördliche Genehmigung ist erforderlich, wenn die Grenze der Geringfügigkeit überschritten wird, etwa bei maschineller Einbringung. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit den zuständigen Behörden gehalten werden, da die Regelungen regional unterschiedlich ausgelegt werden.