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Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.4.1 Rechtliche Bestimmungen

Baustellen sind Provisorien. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass Bauteile und Baumaterialien dem Baustellenbetrieb oft ungeschützt ausgesetzt und Sicherheitseinrichtungen noch nicht betriebsbereit sind. Angelieferte oder bereitgestellte Bau- und Hilfsstoffe sowie Packmittel und Abfälle bilden gerade in der Bauphase eine höhere Brandlast und erhöhen die Brandausbreitungsgefahren. Feuergefährliche Arbeiten, wie zB Schweißen, Trennschneiden oder Heißklebearbeiten, können diese Brandlasten entzünden. Weitere Brandentstehungsgefahren können sich erfahrungsgemäß durch Rauchen oder defekte Elektrogeräte ergeben.

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