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11.4.2.2 Schutz von Gehölzflächen
Gehölzflächen sind vor Baumaßnahmen (vor allem im Wurzelbereich) sowie vor unerwünschtem Aufwuchs zu beschützen. Darüber hinaus spielen bei Gehölzen Krankheiten und Schädlinge eine wesentliche Rolle. Der Eigentümer ist zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen verpflichtet, sofern dies wirtschaftlich und aufwandsmäßig vertretbar ist. Die eingesetzten Mittel müssen gemäß „Amtlichem Pflanzenschutzverzeichnis“ zugelassen sein. Die in Österreich am häufigsten auftretenden Schädlinge sind: • [Fußnote: Längauer K., Straßenbetrieb und Absicherung von Baustellen. Präsentationsunterlagen im Rahmen des FSV-Seminars „Kommunale Straßen“. FSV, Wien, 2014.]