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Alfred Weninger-Vycudil | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.1.6 Strafbestimmungen (§ 10 BauKG)

Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von EUR 145,– bisEUR 7.260,–, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe von EUR 290,– is EUR 14.530,– zu bestrafen ist, begeht, wer die jeweiligen Verpflichtungen nach dem BauKG nicht entsprechend einhält (siehe § 10 BauKG).

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