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Dokument-ID: 1253128
9.2.2 Straßengesetze des Bundes und der Länder
Die Straßengesetze regeln die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und anderen zuständigen Stellen für den Winterdienst. Autobahnen und Schnellstraßen fallen in die Verantwortung des Bundes, während Landes- und Gemeindestraßen den Ländern oder Gemeinden zugewiesen sind. Diese klare Aufgabenverteilung gewährleistet eine effiziente Organisation des Winterdienstes.