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6.4.1.1 Verankerungselemente
Von besonderer Bedeutung für die Erhaltung sind bei den sonstigen Anlagen vor allem Verankerungselemente (zB bei Ankerwänden und verankerten Stützmauern). Für die Art und den Umfang der Prüfung kann hier direkt auf die RVS 13.03.21 (Geankerte Stützbauwerke) • [Fußnote: RVS 13.03.21, Geankerte Stützbauwerke, Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Wien, 2013.] verwiesen werden. Anker sind dabei einer laufenden Kontrolle zu unterziehen, wo überprüft werden muss, ob die Tragkraft und die Verankerung am Ankerkopf auch den aktuellen Anforderungen entspricht. In den letzten Jahren hat sich in Österreich doch bei einer höheren Anzahl von geankerten Konstruktionen gezeigt, dass nach genauer statischer Nachrechnung die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles zu groß war und daher eine zum Teil kostspielige Verbesserung bzw Erweiterung der Verankerungen vorgenommen werden musste. Im Zweifelsfall ist daher ein befugtes Ingenieurbüro zu involvieren, welches die entsprechenden statischen Nachweise führen kann und die durchzuführenden Maßnahmen festlegt.