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Dokument-ID: 1242665
2.3.2.6 Welche Vorkehrungen sind seitens des Straßenerhalters zur Hebung der Verkehrssicherheit zu treffen?
Der Straßenerhalter befindet sich in der Regel räumlich in der Nähe der zu erhaltenden Straße. Aufgrund seiner damit unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten überträgt ihm der Gesetzgeber auch eine Reihe von Möglichkeiten und Verpflichtungen, für den ordnungsgemäßen Zustand eines Weges bzw einer Straße zu sorgen.