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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.9.4 Wichtige Begriffe

Klare Definitionen – siehe Lexikon in Kapitel 10 – tragen zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Auftragnehmern (AN) und Auftraggebern (AG) bei. Zusätzliche Begriffe enthalten die ÖNORM B 2110 • [Fußnote: ÖNORM B 2110, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm. und die ÖNORM A 2050 • [Fußnote: ÖNORM A 2050, Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung, Angebot, Zuschlag – Verfahrensnorm..

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