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3.9.3.1 Zustandserfassung und -bewertung
Die Zustandserfassung von Radverkehrsanlagen kann gem´äß den Beschreibungen im Kapitel 3.3.5 (analog zu Gehsteigen) erfolgen, die Bewertung (Bildung von Teilwerten) gemäß den Empfehlungen in Kapitel 3.4.6. Liegt eine getrennte Anlage vor, so empfiehlt es sich, auch eine eigene Zustandserfassung und -bewertung vorzunehmen. Ist hingegen die Radverkehrsanlage ein Teil einer anderen Anlage (zB Fahrbahn des motorisierten Individualverkehrs beim Mischfahrstreifen), so wird eine kombinierte Bewertung vorgeschlagen. Unter Bezugnahme auf die Kategorisierung im Kapitel 3.9.2 ergibt sich folgende Empfehlung: