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7.5 Laufende Kontrolle und Prüfungen
Die durchgeführten Bauleistungen sollen einer laufenden Kontrolle und Prüfung im Hinblick auf die qualitative Umsetzung unterzogen werden. Im Grundsatz gilt, dass die ausgeschriebene und beauftragte Leistung, sofern nicht Alternativen beauftragt wurden, in der entsprechenden Qualität auszuführen ist. Alternativen müssen technisch gleichwertig sein, dh auch Alternativen sind in der entsprechenden Qualität auszuführen. Um dies zu kontrollieren bzw zu überprüfen, sind Prüfungen unterschiedlicher Art und Weise entweder durch den Auftraggeber (Bauherrn) oder durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Die folgende Zusammenstellung der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage des in Österreich und somit in der RVS verankerten Prüfschemas.