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Dokument-ID: 1251072
2.4 Abgrenzung zum Boten
Sowohl Stellvertreter als auch Treuhänder geben eigene Willenserklärungen ab. Der Bote hingegen überbringt nur die Erklärungen seines Auftraggebers. Während der Stellvertreter und der Treuhänder selbst einen Willen bilden und das Geschäft vollziehen, teilt der Bote den fremden Willen seines Auftraggebers nur mit bzw nimmt eine fremde Willenserklärung für seinen Auftraggeber entgegen.