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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Allgemeines

Auch Geschäftsanteile können treuhändig gehalten werden. Zu beachten ist hier die Angehörigenjudikatur. Unter den Begriff der nahen Angehörigen fallen nicht nur jene iSd § 25 BAO, sondern auch:

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