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Neu Dokument-ID: 1251112

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Ansprüche gegen den Treuhänder

Verfügt der Treuhänder treuwidrig über das Treugut, so hat der Treugeber grundsätzlich vertragliche Schadenersatzansprüche.

Der Treuhänder haftet für schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten, also für jede Verfügung, die gegen die Treuhandvereinbarung verstößt.

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