© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1251102
1.2 Begründung des Treuhandverhältnisses
Die Treuhand folgt keinem eigenen Vertragstypus – es ist kein Rechtsverhältnis sui generis – da sie im Gesetz nicht geregelt ist. Während im Schuldrecht Vertragsfreiheit besteht, beherrscht der Typenzwang das Sachenrecht.