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8.1 Begründung und Wirkung der Sicherungszession
Die Sicherungszession ist ein der Verpfändung körperlicher Sachen ähnliches Rechtsverhältnis als Treuhandkonstruktion gemäß Parteienvereinbarung. • [Fußnote: OGH 21.5.2003, 6 Ob 113/02i.] Bei der Sicherungszession werden zur Besicherung einer Forderung des Sicherungszessionars gegen den Sicherungszedenten eine oder mehrere, bereits bestehende oder künftige Forderungen des Sicherungszedenten an den Sicherungszessionar zediert. Die sicherungsweise zedierte Forderung scheidet – anders als bei der Verpfändung – aus dem Vermögen des bisherigen Gläubigers aus und geht für die Dauer der Wirksamkeit der Sicherungsabtretung in das Vermögen des Übernehmenden über.