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Dokument-ID: 1285746
Begünstigungsfrist
Die Begünstigungsfrist beginnt 60 Tage vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie kann auch außerhalb oder vor einer Jahresfrist zu laufen begonnen haben. Für die Beurteilung einer Leistung ist entscheidend, ob der Gläubiger sie bereits aufgrund der ursprünglichen Vereinbarung verlangen konnte.