© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1251806
1.8.1 Bestellung eines Treuhänders als Sicherungsmodell
Der Bauträger ist gem § 12 Abs 1 BTVG verpflichtet, spätestens bei der Unterfertigung des Bauträgervertrags einen Treuhänder (BTVG) zu bestellen, dessen Tätigkeit dem jeweiligen Erwerber gegenüber erst mit dem Ende der Sicherungspflicht des Bauträgers gem § 7 Abs 5 BTVG enden darf.