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Dokument-ID: 1285753
Doppelvertretungsverbot
Das Doppelvertretungsverbot untersagt dem Rechtsanwalt, der als Treuhänder für mehrere Treugeber tätig war, später einen Treugeber gegen einen anderen in einem Rechtsstreit aus der Treuhandschaft zu vertreten. Die Regelung soll verhindern, dass die zuvor wahrgenommene treuhändische Mehrfachbetreuung zu einem Interessenkonflikt führt.