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Dokument-ID: 1285754
Drittschuldnerverständigung
Die Drittschuldnerverständigung ist eine Möglichkeit, die Publizitätsanforderungen bei der Sicherungsabtretung zu erfüllen. Bei einer Sicherungszession wird die Forderung zu Sicherungszwecken übertragen. Für die wirksame Übertragung ist entweder die Verständigung des Drittschuldners oder ein entsprechender Vermerk in den Geschäftsbüchern des Verpfänders erforderlich.