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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.6 Elektronisches anwaltliches Treuhandbuch

Die Wiener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind seit 01.07.2000 verpflichtet, die ihnen anvertrauten Treuhandgelder ausschließlich über elektronisch besonders gesicherte Anderkonten abzuwickeln. Über diese Konten kann nur nach Erteilung des „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponiert werden. Andere Dispositionen (Barbehebungen) sind ausgeschlossen.

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