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Dokument-ID: 1251062
1.1 Erscheinungsformen der Treuhand
Einseitige/zweiseitige/mehrseitige Treuhand
Je nachdem, ob der Treuhänder für einen oder mehrere Treuhänder agiert, handelt es sich um eine einseitige, zweiseitige oder mehrseitige Treuhand. Die einfachste Form der Treuhand ist die einseitige Treuhand, bei der der Treuhandschaftsvertrag nur zwischen dem Treuhänder und einem Treugeber geschlossen wird.