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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Formpflicht des Treuhandvertrages

Nach § 76 Abs 2 GmbHG unterliegt die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen der Notariatsaktspflicht. Das gleiche Formerfordernis gilt für Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Geschäftsanteiles.

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