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Dokument-ID: 1285767
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht wird die Treuhand häufig bei der Übertragung von Geschäftsanteilen eingesetzt. Der Treuhänder ist nach außen Gesellschafter und übt die mit dem Anteil verbundenen Rechte und Pflichten im eigenen Namen aus. Der Treugeber hat gegenüber der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsbeziehung.