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Notarielle Treuhandschaft
Bei einer notariellen Treuhandschaft gelten besondere berufsrechtliche Vorgaben. Ist der Notar zur Verfügung über Fremdgeld oder geldwertes Fremdgut ermächtigt und handelt es sich nicht um eine geringfügige Treuhandschaft, muss sie in das Treuhandregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Für jede solche Treuhandschaft ist ein eigenes Konto zu eröffnen.