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Dokument-ID: 1251402
2.4 Insolvenz des Sicherungszessionars
In der Insolvenz des Sicherungszessionars steht dem Sicherungszedenten das Aussonderungsrecht zu, soweit die Forderung dem Sicherungszweck nicht mehr dient. Der Sicherungszweck besteht vor allem dann nicht mehr, wenn der Treugeber die Schuld des Treuhänders begleicht. Ob die Schuld vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beglichen wurde, ist nicht beachtlich. • [Fußnote: SZ 50/42.]