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2.4 Mehrseitige Treuhand
Wesen der mehrseitigen Treuhand
Auch eine mehrseitige Treuhand ist möglich. Rechtsanwälte dürfen Treuhandmandate bei widersprechenden Interessen mehrerer Parteien annehmen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0010415.] Wer einen Geldbetrag in Wahrung der Interessen zweier Personen in Verwahrung nimmt, ist Treuhänder beider Teile. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0010452.] Neben der Parteienabsicht kommt dem Zweck des Rechtsgeschäfts große Bedeutung zu. • [Fußnote: OGH 25.5.1999, 1 Ob 333/98x.] Bei einer mehrseitigen Treuhand hat der Treuhänder die gegensätzlichen Interessen aller Treugeber bestmöglich zu wahren. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0107334.] Bei einer mehrseitigen Treuhand stehen zwei oder mehrere von gegensätzlichen Interessen geleitete Treugeber, zB Parteien eines Kaufvertrages, einem Treuhänder gegenüber. • [Fußnote: OGH 9.12.1987, 1 Ob 667/87.]