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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Mehrseitige Treuhand

Bei einer mehrseitigen Treuhandschaft hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Treugeber keinen Einfluss auf den Abwicklungsmodus des Treuhandverhältnisses. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0016151. Das gilt regelmäßig dann, wenn die Treuhand dazu dient, die Abwicklung eines Vertrages abzusichern. • [Fußnote: OGH 16.7.2004, 8 ObA 116/03x. Diese Rsp hat sich in erster Linie zur treuhändigen Abwicklung eines Liegenschaftskaufs entwickelt. • [Fußnote: OGH 14.5.1996, 4 Ob 2119/96p. Dort wird regelmäßig auf den Zusammenhang mit dem Grundgeschäft und die Treuhandabwicklung abgestellt. Die Bindung an den Treuhandauftrag bleibt aufrecht, wenn entweder kein Rücktrittsrecht des Masseverwalters gem § 21 IO besteht oder der Masseverwalter sich für die Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrages entscheidet. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0102659.

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