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Dokument-ID: 1251111
3.2 Missbrauch der Treuhänderstellung und Rückfall des Treugutes
Für den Treugeber kann sich aus der Rechtsmacht des Treuhänders, die oft weiter reicht, als es dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht, ein wirtschaftliches Risiko ergeben. Verfügt der Treuhänder entgegen den getroffenen Absprachen über das Treugut, liegt ein Treueverstoß vor.