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Dokument-ID: 1251280
1.1 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter
Im Einkommensteuerrecht ist zu prüfen, welchem Subjekt ein Wirtschaftsgut persönlich zuzurechnen ist. Entscheidend ist, wer das wirtschaftliche Eigentum am zu treuen Handen übernommenen Wirtschaftsgut hat.