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Dokument-ID: 1285808
3.3.5 Praktische Hinweise für die Beratung
Für die Gestaltung und Überprüfung von Treuhandstrukturen bei stillen Gesellschaften sind folgende Punkte zentral:
- Klarer Zuschnitt von Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag
- Außen- vs Innenverhältnis präzise trennen;
- Weisungsrechte, Kontrollrechte, Kündigungsrechte und Abfindung konsistent regeln.
- Transparenz- und Geldwäscherecht
- Wirtschaftliche Eigentümer (Treugeber, stille Gesellschafter) identifizieren und prüfen;
- WiEReG-Meldungen sowie Sorgfaltspflichten nach Finanzmarkt- und Geldwäscherecht beachten (§ 3 und § 4 WiEReG)
- Gläubigerschutz und Insolvenzfestigkeit
- Einlagen- und Rückzahlungsmechanismen so ausgestalten, dass eigenkapitalersetzende Elemente erkannt und richtig eingeordnet werden;
- Sicherungsrechte und Absonderungsansprüche für Treugeber bei Insolvenz des Inhabers oder Treuhänders bedenken.
- Vermeidung von Missbrauchs- und Umgehungszwecken
- Treuhandstrukturen nicht bloß zur Umgehung von Kapitalaufbringungs-, Haftungs- oder Transparenzvorschriften einsetzen;
- Durchgriffshaftung auf Treugeber und Organwalter im Blick behalten.
- Mehrseitige Treuhand – Konfliktmanagement
- Bei Pooling- und Bündelungsmodellen (Treuhänder hält stille Beteiligung für mehrere Anleger) klare Interessenkonfliktklauseln, Abstimmungsmechanismen und Informationspflichten vorsehen;
- Pflichten des Treuhänders gegenüber allen Treugebern explizit machen (siehe RIS RS0010415 zum mehrseitigen Treuhandverhältnis)