© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1251196

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Publizitätsvorschriften

Eine Forderung kann nur dann wirksam sicherungsweise zediert werden, wenn die für die Pfandrechtsbegründung erforderlichen Publizitätsakte eingehalten werden. Bei nicht verbrieften Forderungen ist die Verständigung des Drittschuldners ausreichend, um die Publizitätsvorschriften einzuhalten. • [Fußnote: OGH 24.11.1988, 5 Ob 583/88.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Treuhandrecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop