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Dokument-ID: 1251363
1.2 Risiko der Abwicklung ohne Treuhandschaft
IdR werden Liegenschaftsverkäufe unter Beiziehung eines Treuhänders abgewickelt. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Eine Abwicklung des Liegenschaftskaufvertrages birgt aber das Risiko, dass es zu Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Vertragspartners kommt und der Liegenschaftsvertrag dann nicht durchgeführt werden kann.