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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Schriftform und Beweisbarkeit

Die Treuhandabrede begründet ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder. Sie ist rechtlich gesehen ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Treuhänder verpflichtet, ein bestimmtes Recht im eigenen Namen, aber auf Rechnung und nach Weisung des Treugebers auszuüben.

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