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Dokument-ID: 1251124
3.1 Statut über das Elektronische Treuhandbuch
Im Rahmen der Abwicklung einer Treuhandschaft übernimmt der Treuhänder – häufig ein Rechtsanwalt – eine zentrale Vermittlungsrolle zwischen den Parteien des Grundgeschäfts und Dritten, insbesondere Behörden und Banken. Diese Kommunikation ist rechtlich sensibel und durch zahlreiche gesetzliche und standesrechtliche Vorgaben geregelt.