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Dokument-ID: 1285785
Stellvertretung
Bei der Stellvertretung wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Stellvertretung unterschieden. Der unmittelbare Stellvertreter handelt im Namen des Vertretenen und macht diesen unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Der mittelbare Stellvertreter handelt dagegen im eigenen Namen für fremde Rechnung und überträgt die erworbenen Rechte und Pflichten anschließend an den Vertretenen.