© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1251227

Lisa Rericha | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Treuhand zur Sicherung der Verlassenschaft

Der § 147 AußStrG regelt die Sicherung der Verlassenschaft dahingehend, dass der Gerichtskommissär die Verlassenschaft in Ausnahmefällen auf geeignete Weise zu sichern hat und zwar nur, sofern die Gefahr besteht, dass Vermögensbestandteile der Verlassenschaftsabhandlung entzogen werden oder die vermutlichen Erben, nahen Angehörigen oder Mitbewohner zur Verwahrung nicht fähig oder doch nicht bereit sind. Sie ist etwa unabhängig von der Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung oder einer gegenteiligen Ansicht der Erben gegen Sicherungsmaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichtskommissärs zu ergreifen. • [Fußnote: Schatzl/Spruzina in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG I³ § 147, Rz 1.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Treuhandrecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop