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Dokument-ID: 1285790
Treuhandregister
Das Treuhandregister des österreichischen Notariats dient der berufsrechtlich vorgeschriebenen Erfassung bestimmter notarieller Treuhandschaften. Ist der Notar zur Verfügung über Fremdgeld oder geldwertes Fremdgut ermächtigt und liegt keine geringfügige Treuhandschaft vor, muss die Eintragung spätestens vor der ersten Verfügung erfolgen. Änderungen sind unverzüglich zu melden.